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Bosch


Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft


Disclaimer - Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Robert Bosch GmbH an die Aktionäre der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft enthält.

Aktionäre der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf dieser Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.


Wichtige rechtliche Hinweise

Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot" oder das "Angebot") der Robert Bosch GmbH, Stuttgart, Deutschland, (der "Bieter") ist an alle Aktionäre der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft mit Sitz in Erfurt, Deutschland, (die "ersol-Aktionäre") gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft (die "ersol-Aktien"), die nicht vom Bieter gehalten werden.

Das Angebot ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") und wird in Übereinstimmung mit Bestimmungen des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (zusammen das "Deutsche Übernahmerecht") und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Anwendbaren US Vorschriften") abgegeben.

Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach dem Deutschen Übernahmerecht, und in Übereinstimmung mit den Anwendbaren US-Vorschriften durchgeführt. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach sind von dem Bieter und von den mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen auch keine weiteren Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden oder vorgesehen. Der Bieter und mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika, und die ersol-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Angebots sind. Obwohl der Bieter auch eine un¬verbindliche englische Übersetzung der deutschen Angebotsunterlage veröffentlichen wird, ist die deutsche Angebotsunterlage die allein verbindliche. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat nur die deutsche Angebotsunterlage geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet.

Der Bieter hat die Angebotsunterlage (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung) in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 WpÜG am 4. Juli 2008 durch Bekanntgabe im Internet unter http://angebot.bosch.com veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, wurden ebenfalls am 4. Juli 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in The Wall Street Journal (US-Ausgabe) veröffentlicht.

Exemplare der Angebotsunterlage sowie ihre unverbindliche englische Übersetzung werden für ersol-Aktionäre zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Junghofstraße 5 - 9, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, Telefax +49(0)69 910 38794, E-Mail: dct.tender-offers@db.com bereitgehalten. Exemplare der Angebotsunterlage sowie ihre unverbindliche englische Übersetzung können von ersol-Aktionären unter den folgenden Telefonnummern angefordert werden: Telefon 0800 84 33 22 8 (gebührenfrei aus Deutschland) sowie Telefon 011800 5555 6666 (gebührenfrei aus den USA).

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der USA fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der USA vereinbar ist.

Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen ersol-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA kann allerdings rechtlichen Beschränkungen unterliegen. ersol-Aktionäre, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland oder der USA unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Der Bieter und die mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist.

Soweit die Angebotsunterlage und andere Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen des Bieters und der mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die ersol Solar Energy Aktiengesellschaft und die ersol-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftiger Finanzergebnisse, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bzw. der entsprechenden Bekanntmachungen oder Informationen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Bieter und die mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich des Bieters und der mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Der Bieter wird die Angebotsunterlage nicht aktualisieren, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

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